Beurlaubungen

Für alle Kinder besteht eine Schulpflicht. Im Einzelfall können Sie Ihr Kind jedoch vom Unterricht beurlauben lassen (z.B. besondere Familienfeiern). Wenden Sie sich nach Rücksprache mit der Klassenlehrerin an die Schulleitung. Sie müssen einen formlosen schriftlichen Antrag mit Begründung stellen. Ihr Anliegen wird dann geprüft und gegebenenfalls genehmigt.